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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

enzzgl. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, dem Kunden in Rechnung zu stellen, wenn aus situativen und zeitlichen Gründen nicht sowieso bereits im Angebot schriftlich aufgeführt. Gegenstand des Fotoauftrags, sowie aller zusammenhängenden Auftragsoptionen ist ein Dienstleistungsvertrag.

Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

Das Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen. So steht es dem Fotografen zu, das Material zur Eigenwerbung zu nutzen. Dies kann nach Absprache verhindert werden. Durch den laufenden Werbeausfall behält sich der Fotograf vor, die Unterlassung mit einer Gebühr zu belasten.

Das Bildmaterial darf vom Kunden nicht an Dritte weiterverkauft, oder zu gewerblichen Werbezwecken genutzt werden. Es bedarf zumindest einer schriftlichen Genehmigung. Der Kunde erwirbt ein einfaches Nutzungsrecht, zeitlich unbegrenzt.

Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Kennzeichen (Marken, Firmen Geschmacksmuster) Personen, Kunstwerke oder Objekte.

Bei Verlust der Bilddaten aus technischen Gründen kann der Fotograf nicht über das reine Arbeitshonorar hinaus zur Haftung herangezogen werden. Sollten nur Teile der Bilddaten verloren gegangen oder Teile der vereinbarten Leistung nicht erbracht worden sein, wird nur der entsprechende  Anteil des Honorars erstattet bzw. nicht in Rechnung gestellt.

Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden nach Auftragserteilung Stornokosten wie folgt berechnet:

– Ab der verbindlichen Buchung durch Überweisung der Anzhalung: Einbehalt der geleisteten Anzahlung
– Ab dem 180. Tag vor der Veranstaltung: 25 % des vereinbarten Honorars
– Ab dem 90. Tag vor der Veranstaltung: 50 % des vereinbarten Honorars
– Ab dem 30. Tag vor der Veranstaltung: 75 % des vereinbarten Honorars
– Ab dem 10. Tage vor der Veranstaltung: 100 % des vereinbarten Honorars

Sollte die Veranstaltung aufgrund gesetzlicher Regelungen bezüglich der Covid-19 Pandemie oder wegen schwerer Krankheit / Unfall nicht durchführbar sein, so ist ein kostenloses Verschieben der vereinbarten Leistungen bis 4 Wochen vor dem gebuchten Leistungsdatum möglich. Der Leistungsumfang sowie alle weiteren Absprachen (sowohl schriftliche als auch mündliche) bleiben dadurch unangetastet. Ein kurzfristigeres Verschieben, sowie Stornierungen sind von dieser Sonderregelung ausgenommen. 

Das vereinbarte Honorar ist zu zahlen, wenn das Bildmaterial technisch in Ordnung ist. Geschmackliche oder stilistische Eigenarten stehen dem Fotografen als Künstler frei und sind nicht zu reklamieren.

Nachdem der Kunde das digitale und/oder digitale Bildmaterial erhalten hat, ist er verpflichtet für die Unversehrtheit Sorge zu tragen. Eine nachträgliche Forderung einer erneuten Sendung ist nur auf Kulanz möglich, bzw. erfolgt diese auf Basis eines erneuten Auftrags.

Der Fotograf ist nicht verpflichtet das Bildmaterial nach Aushändigung zu archivieren. Eine Datensicherung der Roh- und bearbeiteten Daten kann binnen 3 Wochen nach Abgabe des Auftrags gesondert festgelegt werden. Grundlage ist hier ein gesonderter Jahres-Datensicherungsvertrag. Dies ist schriftlich festzulegen.

Der Fotograf ist berechtigt eine Anzahlung von bis zu 25% vorab einzuholen.
Spätestens mit der Anzahlung gilt der Fotograf als gebucht und ist an die Absprachen lt. Angebot gebunden.

Bei jeglicher unberechtigter (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, der Fotografien für gewerbliche oder andere gewinnbringende Zwecke behält sich der Fotograf vor, sich diese mit einem gesonderten Honorar vergüten zu lassen.

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Die Buchung einer Fotobox basiert auf dem Erwerb externer Leistungen.
Somit tritt „Wolke 7 - Hochzeitsfotografie“ unter der Dienstleistung „Fotobox/Fotobooth“ lediglich als Vermittler auf. Etwaige Reklamationen sind direkt an die Firma  zu adressieren.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit derSchriftform.

Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am Nächsten kommt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.

Köln, 2023

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